1. Wenn man sich mal genauer anschaut, was alles ausgeschlossen ist von der 8-Jahres-Garantie, dann bleibt da nicht mehr viel übrig! Eine seeeehr lange Liste der Ausschlüsse findet man hier:
2. Und auch ein solcher Satz gefällt mir nicht:
"Um die Garantie gem. der Verlängerung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie das Fahrzeug selbst zu einem Honda-Vertragshändler bringen."
Wenn das Auto liegen bleibt, nicht mehr fahrtüchtig ist und durch einen Abschleppwagen (z.B. im Rahmen der so genannten Mobilitätsgarantie) zur Honda Werkstatt gebracht wird, dann habe ich ihn ja nicht "selbst" gebracht. Schon habe ich keinen Garantieanspruch mehr.
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1. normale Sache, ist bei der viel gefeierten Garantie von Toyota auch nicht anders. Und wenn Du mal in Korea schaust, haben die ja teilweise schon während der 7-Jahres Grundgarantie Ausschlüsse und Komponenten die eine geringere Garantiezeit haben. Letztlich ist das ein Rechenexempel, drauflegen will ein Hersteller auch nicht. Und das nicht Scheckheft gepflegte ausgeschlossen sind, Wagen mit Rennnutzung ausgeschlossen sind, mit ungenehmigten Modifikationen, Nutzung von fremdteilen, ... versteht man ja noch, oder?
2. ich glaube, das missinterpretierst Du. ich würde annehmen, es geht darum dass Honda den Wagen nicht abgeholt hat und unter "selbst bringen" zu verstehen ist, dass man den Transport zum Händler selbst initiiert und geregelt hat.