• Fein ausm Inet kopiert:
    Die Winterreifenpflicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung)
    Seit 2010 hält die StVO präzisere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland bereit. Das Gesetz schreibt vor: Winterreifen, oder auch Reifen die der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen, müssen genutzt werden, wenn „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht (§ 2 Absatz 3a StVO). Dabei war es bis Ende 2017 noch ausreichend, dass Winterreifen mit M+S gekennzeichnet waren.
    Seit Januar 2018 gilt: Neu hergestellte Winterreifen efüllen nur noch die Winterreifenpflicht, wenn diese das sogenannte Alpine-Symbol aufweisen können. Dieses zeigt sich als dreigezacktes Bergpiktogram mit einer Schneeflocke in der Mitte. Das zuvor ausreichende M+S-Zeichen erfüllt bei neu zum Verkauf stehenden Reifen nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Vor 2018 gekaufte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung erfüllen ebenfalls die Winterreifenpflicht, bis zu diesem Tag. Das soll die Verbraucher entlasten, die so nicht sofort Geld in neue Winterreifen stecken müssen.
    Mit Bezug auf die Winterreifenpflicht gab es zum Thema Mindestprofiltiefe lange Zeit viele Diskussionen. Fordert der Gesetzgeber auch bei Winterreifen eine Reifenprofiltiefe von 1,6 Millimetern, so geben sich Automobilclubs wie der ADAC erst ab einer Tiefe von vier Millimetern zufrieden. Das Hauptargument dabei: Unter dieser Profiltiefe lassen die Wintereigenschaften der Bereifung stark nach. Der Gesetzgeber hat sich aber gegen eine Verschärfung der Gesetze entschieden, auch da die meisten Verkehrsteilnehmer selbst verantwortungsvoll mit abnehmender Profiltiefe umgehen.


    Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org

  • Der Gesetzgeber hat sich aber gegen eine Verschärfung der Gesetze entschieden, auch da die meisten Verkehrsteilnehmer selbst verantwortungsvoll mit abnehmender Profiltiefe umgehen.

    :thumbup:


    Läuft bei uns in der Schweiz auch so. Bei einem Unfall gehen dann aber die Meinungen drastisch auseinande

  • - Standheizung ausprobieren (gerade gecheckt)


    - Winterreifen montieren (im Oktober dann)


    - Frostschutz in die Spritzanlage füllen (im November dann)


    - FERTIG :)

    Grüße vom Goldwing
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    ehemals: CR-V 2,2 Ltr. i-DTEC Exe, EZ 04/2014
    schwarz, Leder dunkelgrau, Schaltung, HDD-Navi,
    abnehmbare AHK, Standheizung, Dachspoiler usw,

    verkauft: 09/2022

  • Ich habe was von Ganzjahresreifen verstanden; das Profil der Bereifung ist schon ziemlich grob.

    CR-V Elegance (RE6), 1,6 Liter BiTurboDiesel, RE6, Golden-Brown, 160 PS, 9-Gang Automatik, EZL 22.07.2015

    Jazz (GK), Sporty-Blue-Metallic, 100 PS, 6-Gang-Schalter, EZL 15.12.2016 als Tageszulassung, gekauft am 13.06.2017