Neuwagen 2 Monate -> UNFALL!

  • Noch nicht, bin gespannt auif das Gutachten.

    CRV 1,6 DTEC 88kW Lifestyle, Passion Red Pearl, Fahrerassistenzpaket, Heckspoiler, AHK
    *03.03.16 - +01.05.16


    CRV 1,6 DTEC 88kW Lifestyle, Passion Red Pearl, Fahrerassistenzpaket, Heckspoiler, AHK
    Tageszulassung 24.02.16 Gekauft 11.06.16

    • eine Instandsetzung eines solchen rechtsseitigen Heckschaden ist heutzutage unter zuhilfenahme einer Rahmenrichtbank kein Problem mehr
    • eine eigene Instandsetzung würde ich in jedem Fall abraten, weil du die berühmten "4 Spuren im Schnee" riskierst (komplette Fahrzeuggeometrie ausm Lot)
    • im Haftpflichtschadenfall steht Dir eine merkantile Wertminderung zu, die in Deinem Fall nicht unerheblich sein wird und den geringeren Wiederverkaufswert ausgleichen soll
    • Pagel ist in der Lage, Dein Auto so herzurichten, dass Du hinterher nichts mehr erkennen wirst
    • Du musst nicht 4-6 Monate auf Deinen Traumwgen verzichten (Diese Wartezeit wird nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt), nur für die Instandsetzungszeit steht Dir ein Überbrückungsfahrzeug zur Verfügung. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens würde Dir ein Überbrückungsfahrzeug für die Dauer der Beschaffung zustehen....aber nicht 4-6 Monate
  • @dekraameise
    Ja. In Deutschland. Der Schädiger ist aber Niederländer.
    Haben die die gleichen Verfahrensbestimmungen wie in D?


    Viele Grüße
    Axel

    2011, Executive 2,2i DTEC, Urban Titanium Metallic, Automatik, ACC, CMBS, Navi

  • Das ist eine interessante Frage!
    Das weis ich nicht und klärt im zweifelsfall ein Anwalt!

  • Es waren ja 2 Niederländer in den Niederlanden. Deshalb gilt auf jeden Fall niederländisches Recht in allen Belangen. Laut Auskunft des Anwalts sind die Regelungen bezüglich Ersatzfahrzeug deutlich anders. Etwaiiges Schmerzensgeld wird auch anders gehandhabt, was uns zum Glück egal sein kann.
    Aufgrund der Lage haben wir (natürlich) einen Anwalt hinzugezogen.


    Meine Firma hat mir für im Moment noch unbestimmte Zeit einen ungenutzten Firmenwagen zur Verfügung gestellt, insofern ist da kein Druck.


    Der Gutachter hat nun die undankbare Aufgabe, die Schäden auch noch aufzuteilen.


    Ich weis, dass der Wagen auf einer Richtbank vom Fachmann ordnungsgemäß wieder repariert werden kann, sonst wär es logischer Weise ein technischer Totalschaden.
    Wegen dieser angeblich ungünstig plazierten und zudem unglücklich verbogenen Achsaufnahme hat der Werkstattmeister allerdings wirklich Sorgen. Sagt er.


    Wir, besonders meine Frau, haben aber schon ein doofes Gefühl einen Quasi-Neuwagen der überspitzt gesagt zusammengeflickt ist zu fahren.
    Wir haben uns im August letzten Jahres entschieden, genau diesen Wagen mit der Ausstattung und Sonderausstattung zu bestellen und 9 Monate Wartezeit in Kauf zu nehmen. Wir sind bereit für einen Austauschwagen Kompromisse in Kauf zu nehmen, es soll aber nicht ein ganz anderes Fahrzeug sein. Unsere Kombination ist blöderweise unter den Tageszulassungen echt selten, wenn nicht unmöglich zu finden. AHK und Spoiler mal außen vor, ist ja problemlos nachrüstbar.
    Falls wir den Firmenwagen weiter nutzen dürfen, ist es nicht so ein Problem, den Traumwagen ohne Kompromisse neu zu bestellen. Sicher ärgerlich die erneute Wartezeit aber vielleicht besser, als nachher ein Auto zu haben, das man so eigentlich nicht wollte. Sicher werden wir dem Verkäufer noch mal Druck machen, einen passenden Wagen zu finden. Drohen, woanders zu kaufen, wollen wir aber wenn möglich nicht. Wenn die anderen auch nichts haben ist es eh unnötig.


    Genauere Verhandlungen können wir natürlich erst starten, wenn wir Zahlen haben.

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    *03.03.16 - +01.05.16


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    Tageszulassung 24.02.16 Gekauft 11.06.16

  • ich würde das Fahtzeug auch abstossen.................und das der Werkstattmeister sagt er hat Bauchschmerzen, verstehe ich auch ...........;-D.....................er will ja Geld verdienen.
    Ist ja auch legitim.

  • Es zieht sich... Boahr...
    Vom Zentralruf der Autoversicherer bekommen wir täglich eine Email, dass die Halter und Versicherungen noch nicht ermittelt wurden.
    Am Montag hat mir die NL-Polizei ein Aktenzeichen gegeben, über das der Anwalt Akteneinsicht anfordert, hier ist auch noch nichts passiert.
    Am Unfallort wie es in D üblich ist, Namen, Adressen, Versicherungen auszutauschen wurde von einer Gegnerin verweigert, die andere wurde mit Krankenwagen weggefahren, hier also nicht möglich.
    Der Anwalt riet mir nun, zuerst über die Kasko abzuwickeln, die hat dann den längeren Atem, sich das Geld zurückzuholen. Eigenanteil und Hochstufung müßten wir erstmal in Kauf nehmen, würden bei einer Übernahme der gegn. Versicherung aber wieder erstattet.


    Gutachten ist auch noch nicht da, ich hoffe aber, das heute noch zu erhalten.

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    *03.03.16 - +01.05.16


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  • So Gutachten ist da.
    Eckpunkte:
    Kein Totalschaden -> Opfergrenze!
    Reparaturkosten: 24059 € incl. Steuer
    Merkantile Wertminderung: 4050 €
    Wiederbeschaffungswert: 26500 € (regelbesteuert)
    Restwert: 7500 €


    Gesetzt den Fall ich lass ihn nicht reparieren, bekomme ich dann den vollen Posten Reparaturkosten (mit oder ohne Steuer?)
    Wertminderung bekomme ich wohl dann nicht, ist ja klar.
    Oder wird das dann wie ein Totalschaden berechnet: Wiederbeschaffungswert - Restwert ?


    Was bedeutet das, wenn ich der Honda-Werkstatt die Versicherungsansprüche überschreibe?

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    *03.03.16 - +01.05.16


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  • Im Falle der Nicht-Instandsetzung bekommst Du den Wiederbeschaffungswert - den Restwert + Wiederbeschaffungsdauer.
    Überschreibst Du dem Honda-Händler die Versicherungsansprüche (Abtretungserklärung), so rechnet der Händler direkt mit der Versicherung ab.
    Nach deutschem Recht können im Haftpflichtschadenfall die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen!

  • Wenn Du der Werkstatt die Versicherungsansprüche abtrittst, dann können die mit der Versicherung abrechnen. Die lassen das reparieren, Berechnen die Kosten laut Gutachten, und haben dann - bei der Schadenssumme - wohl fast einen 5-stelligen Gewinn.


    Wenn Du nach Gutachten abrechnest, würde ich schätzen, dass Du Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich MwSt bekommst. Evtl. noch den ein oder anderen Abzug.