Würde mich auch total ärgern....vor allem wenn man mobilitätsgarantie hat und die nicht greift....oder der noch so tolle adac....
nun, wobei die Mobilitätsgarantie ja für Fehler am Fahrzeug da ist wie zB Getriebeschaden oÄ. Dass die bei einem fremdverschuldeten Unfall nicht greift, ist klar - da hat Honda oder eine Hondawerkstatt nichts zu verantworten. Und der ADAC muss halt mit den richtigen Leistungen abgeschlossen werden, da hilft das Ärgern nichts, wenn man selbst das falsche Paket gebucht hat.
Noch etwas zur Versicherung: meine Frau und ich fahren (wenn wir denn mal getrennt mit beiden Autos bzw Motorrädern unterwegs sind) nicht mehr hintereinander. Wenn etwas passiert und einer einen Unfall verursacht der beide Fahrzeuge betrifft, tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein für Schäden am anderen Auto - nur Fremde gelten in einem solchen Fall als Geschädigte und bekommen den Schaden bezahlt.