Beiträge von Honda25-Driver

    Frage, nutzt jemand diese Kombi? Ich will dass jedes Geschwindigkeitsschild erkannt wird (was auch meistens funktioniert) und dass das Fz dann auch selbstständig abbremst bis die max. zul. Geschwindigkeit erreicht ist.

    Im Handbuch steht es irgendwie verwirrend drin und nicht chronologisch logisch aufgeschrieben. Welche Tasten am Lenkrad muss ich der Reihe nach drücken damit ich dies einschalten kann?


    Bei mir ist in der Mitte vom Display in weiß nur "LIM + links daneben so was wie ein Symbol einer Kelle zu sehen(Geschw.begrenzungszeichen werden erkannt).Wie nun weiter?


    2. Frage: Wie schalte ich den s.g. "Tempomat" während der Fahrt z. B. auf der Autobahn ein? Der Begriff Tempomat taucht im Glossar vom Handbuch nirgends auf. Ich stelle damit eine Geschwindigkeit un die hällt er dann auch konstant bis ich bremse oder weiter beschleunige.

    Ich habs noch nicht ausgemessen, aber in der Mitte zw. Fahrbahn und Unterboden funktioniert es eigentlich immer.

    Hab es mal ausprobiert mit mehr oder weniger Erfolg. Wenns funktioniert hat, dann nur wenn ich den Autoschlüssel in der Hand hielt. Macht aber irgendwie keinen Sinn wenn mann beide Hände voll hat. Weiteres Ergebnis, die Schuhe waren dreckig vom hin und her pendeln mit dem Fuß (vor und zurück).

    Mich nervt seit Anfang an die Meldung im Display dass ich nachdem ich mein Fz ausgeschaltet habe, die Rücksitzbelegung prüfen soll. Mittlerweile nehme ich dies nicht mehr führ voll. Kann mann diese Benachrichtigung abschalten? Lt. meinem gedruckten HB nicht denn da steht nichts dazu drin.

    Jetzt habe ich mal für den Rechner eins runtergeladen von der Honda Website und da steht auf Seite 257 mit Hinweis auf S.367 dass es gehen sollte. Nur hatte diese PDF Datei nur 366 Seiten und die andere, größere Datei über 800 Seiten. Und diese Seitenzahlen stimmen mit meiner gedruckten Ausgabe (544 S.) natürlich nicht überein.


    So wie es jetzt aussieht geht es nicht. Ich weiß doch selber ob ich auf der Rücksitzbank wa liegen habe bzw. jemand sitzt. Scheint wieder so ein Schnellschuss der EU zu sein.

    Kannst Du im Fahrzeugmenü die Automatik irgendwo ein/ausschalten wenn Du willst. Ich habs autom. Aus und einklappen ausgeschalten weil ich mit eingeklappten Aussenspiegeln in die Garage reinfahren und wieder rausfahren muss weil Einfahrt mit Schwungtor zu eng. Ich muss es halt manuell machen.

    Jetzt scheint der Groschen gefallen zu sein. Habe gerade beim Autoverkäufer angerufen. Er meinte auch, erfuhre nur in der B-Stellung. Dumm nur, dass man den B-Modus zur vertstärkten Rekup.(mit Paddel; beim Gas wegnehmen) manuell jedesmal nach dem Start aktivieren muss und die Einstellung nicht gespeichert bleibt.


    Na ned ganz, Die Stellung auf B bleibt immer gleich bei 3 Stufen wem das zu bequem ist kann ja paddeln. Meine Tochter fährt einen id Buzz da ist die B Stellung aktiv und sie findet das toll?

    Keine Ahnung ob Deine Tochter es toll findet, sag Du es mir.

    Ich hoffe jetzt passt alles.

    Noch nicht ganz. Soviel ich wo anders gelesen habe, muss mann während der Fahrt auf den D/B Taster drücken um den B Modus zu kommen und eine höhere Rekup. zu erreichen.

    Wenn ich fahre, bremse ich im Drive-Modus wann immer es möglich ist mit den Paddels. Leider kann mann dann das Fz nicht zum Stillstand bringen. Zu was brauche ich da den B-Modus wenn ich auch so mit den Paddels die Geschwindigkeit vermindern kann.

    Bin ich jetzt aufn Holzweg??

    parker-lewis


    Das erkennst Du daran, dass in der Mitte vom Display (zw. Tacho und linker Anzeige (Power Instrument/Drehzahlmesser) ein Geschw.symbol erscheint. Steht da z.B. eine "30" ist es eine fixe Geschwindigkeitsbegrenzung . Ist in dem Symbol in der Mitte am unteren Rand ein weißes kästchen mit ein einer Uhr o.s.ä. zusehen, dann ist es eine temporäre Geschw. begrenzung. Manchmal erscheinen auch beide. Die Zeiten musst Du dann vor Ort Highlife sehen.

    Meistens stehen die temporären Schilder vor Schulen, Kita's usw..

    In deinem Beispiel ist normal 50 erlaubt außer zu bestimmten Zeiten wo max 30 zulässig ist. HB S.582/583