Im Zweifelsfall ist immer der Nachfolgende Verkehrsteilnehmer schuldig am Auffahrunfall.
Und in der Straßenverkehrsordnung steht irgendwo geschrieben im Zusammenhang mit der Gegenseitigen Rücksichtnahme auch immer genügend Abstand zum vorderen Fahrzeug zu halten um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen das dies in der Praxis auch so gehandhabt wird.
Leider habe ich meinen ersten CR V dadurch als Totalschaden verloren weil der Fahrer des Transporters "geschlafen" hat und ungebremst aufgefahren ist.
Und eine Bemerkung noch von mir als Beispiel, ich bin mir sicher das in den Unterlagen - Betriebsanleitung - auch schriftlich vermerkt ist, das der Nutzer des Fahrzeuges für alle automatisierten Dinge des Fahrzeuges voll verantwortlich bleibt.
Zum Beispiel - Beim benutzen des Einparkassistenten selbsttätig zu bremsen und seine Hände bereit zu halten um jederzeit beim Lenkvorgang eingreifen zu können um eine mögliche Kollision auszuschließen.
Ob es uns gefällt oder nicht, die Hersteller werden aus Haftungsgründen immer die sensibelere Art der Nutzung wählen.
Das Produkthaftungsgesetz verlangt es.
In der Betriebsanleitung zu meinem LED Fernsehgerät steht zum Beispiel
"Das keine mit Wasser gefüllte Blumenvase" auf dem Gerät abgestellt werden darf um mögliche Folgeschäden auszuschließen.
Und ich wüsste noch nicht mal wie mir das gelingen könnte.
Alle Verantwortung in Bezug auf die Nutzung unsere Autos lastet auf der Person hinter dem Lenkrad.
Auch im teilautonomischen Fahrzyklus der "Selbstfahrenden Fahrzeuge."