Der Eindruck bei ATU war schon ganz solide. Sie haben sich richtig Mühe gegeben online-Portale befragt, ABEs gelesen etc. und sind trotzdem zu o.g. Ergebnis gekommen. Sie haben sogar noch geprüft, ob am Fahrzeug aktive RDKS verbaut sind obwohl ich wusste, dass es nur passive sind.
Was mich aber stutzig machte, war die Aussage, dass im Fahrzeugschein seit neustem immer die Mindestgrösse der Räder eingetragen ist (bei mir 225/60 R18) und darunter nichts ohne Eintragung (bzw. je nach Felge, mit Abnahme) geht. Also in meinem Fall 18" oder größer ohne aber 17" mit Eintragung. Eine einfache ABE gäbe es für den RE6 bei 17" nicht.
Vielleicht ist es ja nicht Fahrzeugtyp sonder von der Ausstattung abhängig? Wie auch Zuladung oder Anhängelast, Dimension der Bremsen o.a.?