Oh, das war mir nicht bewusst. Ich ging davon aus, dass die Pedalbox bezüglich Betriebserlaubnis/Eintragung etc. unproblematisch ist. DTE Systems sagt dazu:
"Muss der Einbau einer technischen Prüforganisation wie TÜV, Dekra, etc. gemeldet werden?
Nein, da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung
oder Bauartveränderung handelt, ist eine Eintragung nicht erforderlich.
Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Gaspedal,
den Pedalweg verkürzt - abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen.
Weiter steht dort, dass das Teil ein CE-Zeichen hat und der
Versicherungsschutz erhalten bleibt, da die Motorparameter nicht
geändert werden. Zur weiteren Abklärung wird empfohlen mit dem Versicherungsdienstleister Rücksprache zu nehmen."
Scheint eine Grauzone zu sein. Bei Leistungssteigerung via Chiptuning ist die Rechtslage dagegen eindeutig.