Dann hoffe ich mal für dich, dass das Kind älter als sieben Jahre ist.
Zitat:
"Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen."
Dann ist es nämlich essig mit der Zahlungsfreude der Versicherung.
Viele Grüsze
Axel